Krassgrün - Stipendium

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ein Stipendium

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Wir fördern deine Zukunft. Mach mit!

 

Wir vergeben Stipendien für junge begabte Berufstätige des Agrarbereichs zum Besuch anerkannter Weiterbildungsmaßnahmen.

Gefördert wird die Teilnahme an folgenden Maßnahmen:

  • Lehrgänge, z. B. "Lange Kurse" der Bildungszentren im ländlichen Raum, Unternehmerschulungen, Lehrgänge im persönlichkeitsbildenden unud gesellschaftlich-politischen Bereich, Schulung für…
  • Lehrgänge, z. B. "Lange Kurse" der Bildungszentren im ländlichen Raum, Unternehmerschulungen, Lehrgänge im persönlichkeitsbildenden unud gesellschaftlich-politischen Bereich, Schulung für ehrenamtliches Engagement
  • Praktika im In- und Ausland
  • Projekte zur Entwicklung und Erprobung von neuen Wegen sowie innovativen Kommunitkationsprojekten, zukunftsorientierten Ansätzen in der Agrarwirtschaft und zur Stärkung der ländlichen Räume
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Wer wird gefördert?

Berufstätige bis zum 35. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 35. Lebensjahr), die im Agrarbereich in Deutschland tätig sind, einschließlich der unmittelbar vor- und nachgelagerten…

Berufstätige bis zum 35. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 35. Lebensjahr), die im Agrarbereich in Deutschland tätig sind, einschließlich der unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereiche. Wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

 

  • Beruflicher Bildungsabschluss, also Abschlusseines anerkannten Ausbildungsberufs, einer Meisterprüfung oder/und Fachschule des Agrarbereichs bzw. sonstigen Fortbildungsprüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“
  • Abschluss eines agrarischen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums mindestensmit der Gesamtnote „gut“
  • Teilnahme am Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich
  • ehrenamtliche Tätigkeit in führender Funktion in einer landwirtschaftlich berufsständischen bzw. dem Berufsstand nahestehenden Organisation auf Bundes-, Landes-, Diözesan- oder Landeskirchenebene
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Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderhöhe beim Besuch von Lehrgängen richtet sich nach der Weiterbildungsdauer (mindestens 40 Stunden bis höchstens 240 Stunden). Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1.200 € pro Lehrgang
  • Fü…
  • Die Förderhöhe beim Besuch von Lehrgängen richtet sich nach der Weiterbildungsdauer (mindestens 40 Stunden bis höchstens 240 Stunden). Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1.200 € pro Lehrgang
  • Für die Teilnahme an verschiedenen Lehrgängen können Antragsteller eine mehrfache Förderung beantragen. Die Gesamtförderung pro Person beträgt höchstens 3.600 €
  • Für Praktika beträgt die einmalige Förderung bis zu 1.000 €
  • Ein Projekt von Einzelpersonen oder einem Team kann mit bis zu 3.000 € gefördert werden, jedoch nicht mehr als 75% der nachgewiesenen Kosten.
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Mehr Infos:

Mehr Informationen findest du hier

www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de

Mehr Informationen findest du hier

www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de

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